Wieviel Taschengeld für die Helfer ist angemessen?

Für Schüler und Auzubildende gilt nicht der gesetzliche Mindestlohn. Es bleibt Ihnen überlassen, wieviel Sie den Helfern und Helferinnen für die Hilfe geben.

Hier sind Tipps, an denen Sie sich orientieren können:  

Pauschal  in  EuroPro Stunde in Euro
Für einen Einkauf, z.B. 5Gesellschaft leisten, Begleitung, Babysitten, z.B.  8-10 
Gehsteig fegen, pro Urlaubsdienst, z.B. 8-10Autoreinigung, z.B. 12
Fahrradreifen reparieren, z.B. 15Fenster putzen, z.B. 15
Fahrdienst (plus Benzin anteilig), z.B. 15-20Hilfe beim Entrümpeln oder Umzug (für ältere Schüler), z.B. 15-20

Sie können den Betrag auch mit der/m Helfer/in vor Ort verhandeln.  Aber bitte wertschätzen Sie den Einsatz , auch wenn das Ergebnis nicht perfekt ausfallen sollte : mit mindestens 5 Euro für eine kurze Tätigkeit, wie ein Einkauf oder mindestens 8 Euro pro Stunde für leichte Tätigkeit. Je anspruchsvoller die Tätigkeit, desto mehr Taschengeld sollte vergütet werden.

Tipp: Wenn es Ihr Budget erlaubt, seien Sie ruhig großzügig bei der Taschengeldzahlung. Die Schüler/innen leisten einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag. Hier bekommen sie Taschengeld nicht durch eintönige Tätigkeiten, wie Zeitungen und Flyer verteilen, sondern sie geben sich Mühe, in den verschiedensten Bereichen im Alltag Hilfe anzubieten und sich auf unterschiedlichste Menschen einzulassen. Die Helfer/innen müssen ja auch für eine individuelle Helfertätigkeit, manchmal nur für einen Einkauf z.B., Anfragen und Bestätigungen absenden, d.h. einiges schriftlich (oder kommunikativ) im Vorlauf tätigen etc. 

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